Busse in Kiel

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Wie ist der ÖPNV in Kiel organisiert?

Die Landeshauptstadt Kiel hat Ende 2001 die KVAG umstrukturiert. Der gesamte Busfahrbetrieb der KVAG (rund 615 Beschäftigte) wurde auf die neue KVG übertragen.

Die ehemalige KVAG blieb in Teilen erhalten und wurde 2002 in die V.I.P. Kiel GmbH überführt. Die Gesellschaft definiert die Verkehrsleistungen, die im Verkehrsvertrag mit der KVG festgelegt wurden. Hiermit wurde eine Trennung von Besteller (V.I.P. Kiel) - und Erstellerebene (KVG) eingeführt, wie dies von der EU vorgschrieben wurde.

Im Jahre 2003 wurde 49 Prozent der Anteile der KVG an ein Konsortium bestehend aus der Hamburger Verkehrsgesellschafte Hamburger Hochbahn AG, Pinneberger Verkehrsgesellschaft mbH, Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG und dem Kieler Verkehrsunternehmen MC Minicar GmbH verkauft. 51 Prozent blieben weiterhin im Besitz der V.I.P. Kiel GmbH.

Mit dem Eintrag in das Handelsregister vom 15.11.2007 ist die V.V.I.P. Kiel GmbH als eigenständiges Unternehmen mit seinen Gremien erloschen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Aufgaben wurden in den Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel (EBK) integriert.

Verluste

Im Jahre 2003 erwirtschaftete die V.V.I.P (damals offizieller Träger des ÖPNV in Kiel) einen Verlust von rd. 6,1 Millionen EURO (Verlustvortrag aus dem Vorjahr: 9 Millionen)

Kurzstreckenkarten

Am Beispiel der Tarifzone 10 und Überlappung

Seit einigen Jahren gibt es auch Kurzstreckenkarten, die man im Bus kaufen kann bzw. muß. Diese gelten m.W. für 4 Stationen und kosten zur Zeit (2008) 1,50 € (2003 1,35 €, 2002 1,20 € , 2001: 1,15 €)

Sechserkarten (Mehrfahrtenkarten)

Tarifzone 10:

Beförderungserschleichung

Nein, ich nenne es nicht "Schwarzfahren" - auch auf die Gefahr hin, das andere das als kleinkariert sehen. (s.a. Beförderungserschleichung )

Unter § 9 heisst es z.B. in den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Region Kiel (VRK), der seine Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen am 1. Januar 2003 den veränderten gesetzlichen Vorgaben angepasst hat:

Erhöhtes Beförderungsentgelt

(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er

  1. sich keinen gültigen Fahrausweis beschafft hat,
  2. sich einen gültigen Fahrausweis beschafft hat, diesen jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
  3. den Fahrausweis nicht oder nicht unverzüglich im Sinne des § 6 Abs. 3 entwertet hat oder entwerten ließ oder
  4. den Fahrausweis auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt oder aushändigt.

Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt. Die Vorschriften unter den Nummern 1 und 3 werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen oder die Entwertung des Fahrausweises aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann der Unternehmer ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 40 € erheben. Er kann jedoch das Doppelte des Beförderungsentgelts für einfache Fahrt auf der vom Fahrgast zurückgelegten Strecke erheben, sofern sich hiernach ein höherer Betrag als nach Satz 1 ergibt, hierbei kann das erhöhte Beförderungsentgelt nach dem Ausgangspunkt der Linie berechnet werden, wenn der Fahrgast die zurückgelegte Strecke nicht nachweisen kann.

(3) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich im Falle von Absatz 1 Nr. 2 auf 7 €, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Unternehmers nachweist, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte war.

Handy-Verbot

Seit 2002 sind Handys in Bussen der KVG verboten.

Angebliche Gründe:

Tritt das Problem noch bei neueren Bussen auf?

Wussten Sie?

Airport-Bus

Bis zu 18 mal täglich faährt der Airport-Bus "Kielius" zum Flughafen Hamburg

s.a. http://www.kielius.de/

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KielWiki: Busse (last edited 2008-05-19 09:07:51 by Vinci)

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